125er das Leichtkraftrad
125cc Motorrad
125er Motorräder werden meist auch als Leichtkraftrad oder Leichtkraftroller bezeichnet, diese zeichnen sich dadurch aus das sie einen Hubraum von mehr als 50ccm bis einem maximalen Hubraum von 125ccm besitzen.
125er, die als Leichtkrafträder (Klasse A1) zugelassen werden dürfen im Straßenverkehr maximal 11kW, also 15Ps leisten, damit sind Geschwindigkeiten von 100 bis 120km/h möglich.
Im Motorsport wird mit 125er die Hubraumklasse der Motorräder bezeichnet.
Führerschein und Fahrerlaubnis
Das Fahren eines Leichtkraftrades ist in Deutschland ab 16 mit einem 1b oder A1 Führerschein möglich, Führerscheine der Klasse 3 oder 4 zugehören und vor dem 1.April 1980 erworben wurden, erlauben ebenfalls das führen eines Leichtkraftrades.